Berufliche Hilfestellung

Am Beginn des Rehabilitationsaufenthaltes machen sich die SozialarbeiterInnen in einem Erstgespräch ein Bild über die bisherige Schul- und Berufslaufbahn der Patienten. Dies lässt im Hinblick auf die medizinische Situation meist erste Schlüsse zu, ob Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation erforderlich werden.


Als Maßnahmen sind vorgesehen:

  • betriebliche wie externe Ein-, Um- und Nachschulungen
  • berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit
  • Gewährung von Darlehen (gegebenenfalls auch von Zuschüssen) und sonstigen Maßnahmen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
  • Hilfe zur Erlangung einer geeigneten Arbeitsstelle oder einer anderen Erwerbsmöglichkeit (z.B. selbständige Erwerbstätigkeit)
  • barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes.

 

Quelle: AUVA Infoblatt