Berufliche Hilfestellung
Am Beginn des Rehabilitationsaufenthaltes machen sich die SozialarbeiterInnen in einem Erstgespräch ein Bild über die bisherige Schul- und Berufslaufbahn der Patienten. Dies lässt im Hinblick auf die medizinische Situation meist erste Schlüsse zu, ob Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation erforderlich werden.
Als Maßnahmen sind vorgesehen:
- betriebliche wie externe Ein-, Um- und Nachschulungen
- berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit
- Gewährung von Darlehen (gegebenenfalls auch von Zuschüssen) und sonstigen Maßnahmen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
- Hilfe zur Erlangung einer geeigneten Arbeitsstelle oder einer anderen Erwerbsmöglichkeit (z.B. selbständige Erwerbstätigkeit)
- barrierefreie Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Quelle: AUVA Infoblatt